Medizinrecht

Kompetenz in medizinrechtlichen Fragen.

Das Medizinrecht gilt als eine Querschnittmaterie. Es wirkt sich zum einen auf viele Rechtsgebiete aus. Es umfasst viele Gebiete wie beispielsweise das Arzthaftungsrecht, das Arztstrafrecht, das Vertragsarztrecht inkl. des Zulassungsrechts im Verfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung (SGB V) und das Gesellschaftsrecht der Heilberufe, z.B. bei dem Erwerb einer Praxis und der Übertragung von Vertragsarztsitzen.

Zum Bereich des Medizinrechts gehört nach unserem Verständnis auch die Erstellung und Durchsetzung von Patientenverfügungen. Zusammen mit der Patientenverfügung wird oft auch das Thema Vorsorgevollmacht bzw. Generalvollmacht aktuell. Es gilt eine speziell auf Sie zugeschnittene Lösung zu finden. Der Gesetzgeber hat in § 1901a BGB festgelegt, dass dem Willen des Patienten eine große Bedeutung zukommt und eine Patientenverfügung verbindlich ist. Dies setzt aber voraus, dass diese so abgefasst wird, dass der Arzt (oder Betreuer) aus ihr herauslesen kann, was dem Willen des Patienten entspricht. In einer Patientenverfügung kann jede/r  selbst festlegen, wie er/sie in einer konkreten Situation, meist am Lebensende, behandelt werden möchte.

Arzthaftungsrecht

Experten gehen von einer hohen Anzahl von ärztlichen Behandlungsfehlern aus. Die Ursachen mögen vielfältig sein. Muss ein Patient in ein Krankenhaus eingeliefert oder gar operiert werden, so stellt dies für ihn eine absolute Ausnahmesituation dar – oftmals eine bedrohliche und beängstigende. Für das Krankenhauspersonal – sowohl für das ärztliche als auch für das Pflegepersonal – stellt diese Situation den Alltag dar. Nicht jedoch, wenn ein Fehler – oftmals mit garvierenden Folgen – unterläuft.

Der menschliche Körper reagiert individuell. Die Ärztin oder der Arzt muss jedoch oftmals binnen Minuten entscheiden, welche Maßnahmen  ergriffen werden sollen. Dass hierbei Fehler passieren können, ist nachvollziehbar. Aber auch bei Routineeingriffen können sich Fehler einschleichen.

Da aber der Körper unterschiedlich reagiert und ein Arzt auch nicht die Heilung, bei allem Bemühen darum, versprechen kann, ist die Unterscheidung zwischen Fehler und ungünstigem Krankheitsverlauf nicht einfach. Erst ein Aufklärungsfehler- und/oder ein Behandlungsfehler führen zu einer Haftung des Behandlers und der Klinik. Diese Beurteilung und der Nachweis im einzlenen ist diffiziel. Um dieses beurteilen zu können, wird jedoch ein besonderes juristisches Fachwissen benötigt, das sich mit einem medizinischen Grundverständnis ergänzen sollte. Oftmals wird dieses durch die Einholung von Gutachten ergänzt.

Patienten vermuten oftmals erst dann einen Fehler, wenn ein anderer Arzt sie darauf aufmerksam macht, dass etwas schief gelaufen sein könnte. Erster Ansprechpartner für solche Fragen ist somit oftmals der Hausarzt. Doch dieser ist nicht unbedingt ein Spezialist auf dem Gebiet, auf dem der Fehler vermutet wird. Nehmen Sie im Falle des Verdachts einer ärztlichen Falschbehandlung, oft auch Kunstfehler  genannt, Kontakt zu uns auf. Wir erklären Ihnen Grundbegriffe, Verfahrensschritte und Ihre Möglichkeiten. Auf dieser Basis können Sie dann entscheiden, ob Sie weitere Schritte gehen möchten.

Unser Angebot an Sie: 

Wenn Sie glauben, dass bei Ihner Behandlung ein Fehler passiert sein könnte, so sprechen Sie uns an. Schildern Sie uns in einem ersten ausführlichen, kostenlosen und unverbindlichen Gespräch, was vorgefallen ist. Wir erklären Ihnen den weiteren Ablauf (s.u.) und Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit Ihrem Anliegen beauftragen wollen.

Wir prüfen für Sie, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt.

Wir erklären Ihnen, was bei Ihrer Behandlung fehlerhaft war.

Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an, sehen diese ein und übersetzen sie für Sie.

Wir besprechen Ihren Fall mit Ihrer Krankenkasse.

Wir prüfen für Sie die Möglichkeit der Einholung eines Gutachtens, bspw. über den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder eines Privatgutachtens.

Wir überprüfen Gutachten und erläutern Sie Ihnen.

Wir bemühen uns um eine außergerichtliche Regulierung Ihrer Ansprüche, um einen langen Rechtsstreit zu vermeiden.

Wir prüfen Sie Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und überlegen nach einem Scheitern einer außergerichtlichen Regulierung mit Ihnen gemeinsam, ob der Klageweg zu beschritten werden soll und wie er finanziert werden kann.

Wir prüfen, ob die Einschaltung von Schlichtungsstellen in Ihren Fall ein geeigneter Weg sein kann.

Wir prüfen anhand einschlägiger Rechtsprechung und Tabellen welcher Schmerzensgeldbetrag in Ihrem Fall angemessen hoch sein könnte.

Wir prüfen für Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz (Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden, Mehrbedarf, Unterhalt, …).

Wir schließen Abfindungsvergleiche – auch im Rahmen einer außergerichtlichen Regulierung.

Wir helfen Ihnen geeignete Rehabilitationsdienste einzuschalten.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Sozialleistungsträger.